Abgabe von Dissertationen / Habilitationsschriften
Für die Veröffentlichungen im Rahmen von Promotions- und Habilitationsverfahren beachten Sie bitte die ab dem 01.11.2024 geltenden Vorgaben der Regelungen zur Abgabe von Pflichtexemplaren.
Für die elektronische Veröffentlichung Ihrer Hochschulschrift auf dem Repositorium Share_it wird die unterschriebene Einwilligungserklärung für das Elektronische Publizieren an der Universität Magdeburg benötigt. Durch Ihre Unterschrift geben Sie sich mit der Open-Access-Veröffentlichung der elektronischen Version auf dem Repositorium Share_it einverstanden. Bitte senden Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zu. Bei der elektronischen Veröffentlichung ist darauf zu achten, dass das Dokument keine personenbezogenen Daten (Danksagung, Lebenslauf) enthält.
Die Abgabebescheinigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Fakultät. Die Bescheinigung (im Original) ist für die Abgabe der Pflichtexemplare zwingend notwendig. Wenn die Angaben auf der Bescheinigung mit Ihren eingereichten Exemplaren übereinstimmen und die Exemplare in korrekter Form (siehe oben, insbesondere bitte die Vorgaben für das Titelblatt beachten) vorliegen, bekommen Sie die Bescheinigung unterschrieben zurück bzw. wird diese an die zuständige Fakultät geschickt. Erst danach können Sie Ihre Urkunde erhalten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: publizieren@ovgu.de