Welche Voraussetzungen müssen die Pflichtexemplare von Hochschulschriften für die Abgabe bei der UB erfüllen?
- Die Hochschulschrift muss in der von der Promotions- bzw. Habilitationskommission genehmigten Fassung bei der UB eingereicht werden.
- Für das Titelblatt von Pflichtexemplaren gibt es Formvorgaben. Vorlagen für Titelblätter finden sich in den Anhängen der jeweiligen Promotions- bzw. Habilitationsordnung und sollten u. a. folgende Angaben enthalten:
- korrekter Titel
- korrekter Verfasser-Name
- Geburtsdatum des Verfassers
- Angabe, dass die genehmigte Fassung vorliegt
- die Gutachter
- Einreichungsdatum (fakultativ, siehe Ordnungen der Fakultät)
- Verteidigungsdatum
Die Promotions- bzw. Habilitationsordnungen finden Sie hier.