Welche Voraussetzungen müssen die Pflichtexemplare von Hochschulschriften für die Abgabe bei der UB erfüllen?

 

  • Die Hochschulschrift muss in der von der Promotions- bzw. Habilitationskommission genehmigten Fassung bei der UB eingereicht werden.
  • Für das Titelblatt von Pflichtexemplaren gibt es Formvorgaben. Vorlagen für Titelblätter finden sich in den Anhängen der jeweiligen Promotions- bzw. Habilitationsordnung und sollten u. a. folgende Angaben enthalten:
    • korrekter Titel
    • korrekter Verfasser-Name
    • Geburtsdatum des Verfassers
    • Angabe, dass die genehmigte Fassung vorliegt
    • die Gutachter
    • Einreichungsdatum (fakultativ, siehe Ordnungen der Fakultät)
    • Verteidigungsdatum 

Die Promotions- bzw. Habilitationsordnungen finden Sie hier

Letzte Änderung: 11.03.2025 - Ansprechpartner: Webmaster