Was ist bei der elektronischen Veröffentlichung zu beachten?
Für die Veröffentlichung Ihrer Hochschulschrift auf dem Server Share_it räumen Sie der OVGU ein einfaches Nutzungsrecht ein. Das heißt, Sie räumen der OVGU für das Werk unwiderruflich das zeitlich und räumlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht ein
- zur elektronischen Speicherung, insbesondere in Datenbanken,
- zur öffentlichen Zugänglichmachung in internationalen Datennetzen (§ 31 Abs. 2 UrhG),
- zur Konvertierung zum Zwecke der Langzeitarchivierung bzw. Visualisierung, unter Beachtung der Bewahrung des Inhalts (die Originalarchivierung bleibt erhalten),
- die gelieferten Metadaten gegebenenfalls zu ändern und/oder zu vervollständigen,
- zur Weitergabe des Werks und der dazugehörigen Metadaten an die Deutsche Nationalbibliothek, Open Archives Initiative u.a., sowie weitere fachlich oder regional in Frage kommende Dokumentenserver und Fachdatenbanken mit den gleichen vorgenannten Rechten.
Das Nutzungsrecht gilt für alle Nutzungsarten.
Im Rahmen der Bereitstellung des Dokumentes auf dem Publikationsserver Share_it sind Nutzende berechtigt, Dokumente nach Maßgabe des Urheberrechts unentgeltlich zu nutzen, insbesondere, das Dokument zum privaten und eigenen Gebrauch herunterzuladen, zu speichern oder in kleiner Anzahl zu drucken (§53 UrhG).
Sie behalten weiterhin das Urheberrecht und das uneingeschränkte Nutzungsrecht für Ihre Hochschulschrift. Das heißt, Sie können die Hochschulschrift anderweitig (z. B. bei einem Verlag) veröffentlichen und weiterverwenden.
Zu beachten ist, dass eine Sperrung oder gar Löschung von Werken auf Share_it nur aus dringenden, rechtlichen Gründen (z.B. Datenschutz, Strafrecht) möglich ist (siehe Leitlinien von Share_it).
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Bedingungen und Leitlinien von Share_it, sowie das Formular „Einräumung einer Deposit-Lizenz“.