E-Mail-Benachrichtigung
Für die von Ihnen entliehenen Medien werden Sie zwei Tage vor Ablauf der Leihfrist per E-Mail an diesen Termin erinnert.
Diese Erinnerungsmail ist eine Serviceleistung der Bibliothek, aus der kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann. Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen eine solche Erinnerungsmail nicht erhalten, sind Sie trotzdem zu fristgerechter Rückgabe bzw. Verlängerung der Medien verpflichtet. Die Überschreitung des Rückgabetermins führt auch in diesem Fall zur Erstellung einer gebührenpflichtigen Mahnung.
Für vorgemerkte Titel erhalten Sie ebenfalls eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn das Buch für Sie verfügbar ist und an der Ausleihtheke abgeholt werden kann.