Abgabe von Dissertationen / Habilitationsschriften

Für die Veröffentlichungen im Rahmen von Promotions- und Habilitationsverfahren beachten Sie bitte die geltenden Vorgaben der Regelungen zur Abgabe von Pflichtexemplaren(in der Regel werden 6 gedruckte Exemplare sowie eine elektronische Version benötigt).

Mit der Einwilligungserklärung für das Elektronische Publizieren an der Universität Magdeburg werden Ihre und die Rechte und Pflichten der Universitätsbibliothek akzeptiert .Sie geben sich hierbei einverstanden, dass die elektronische Version als Open Access-Variante im Repositorium veröffentlicht wird. Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben per Email zu. Bei der elektronischen Veröffentlichungen ist darauf zu achten, dass das Dokument keine personenbezogenen Daten (Lebenslauf,  Danksagung) enthält.

Die Abgabebescheinigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Fakultät. Die Bescheinigung (im Original) ist für die Abgabe der Pflichtexemplare zwingend notwendig. Wenn die Angaben auf der Bescheinigung mit Ihren eingereichten Exemplaren übereinstimmen und die Exemplare in korrekter Form (siehe oben, insbesondere bitte die Vorgaben für das Titelblatt beachten) vorliegen, bekommen Sie die Bescheinigung unterschrieben zurück bzw. wird diese an die zuständige Fakultät geschickt. Erst danach können Sie Ihre Urkunde erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: publizieren@ovgu.de

 

Letzte Änderung: 12.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster