Schutzrechte an der Universität

Der Erwerb von Gewerblichen Schutzrechten für innovative Forschungsergebnisse, ist ein unabdingbarer Bestandteil des Schutzes des geistigen Eigentums der Forscher, Studenten und Mitarbeiter.

Unter Patentanmeldungen für Hochschulmitglieder erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung es zu Fragen der Erfindungen, Patente und Lizenzen sowie dem Technologietransfer es an unserer Universität gibt.

Für die Meldung von Diensterfindungen, gem. dem Arbeitnehmererfindergesetz, verwenden Sie bitte das Formblatt "Meldung einer Diensterfindung"

Letzte Änderung: 29.04.2021 - Ansprechpartner: Webmaster